1) Ziel der Arbeitsgemeinschaft Wiederbelebung Krefeld e.V. (AWI) ist die Verbesserung der
Überlebenschancen von Opfern des plötzlichen Herzstillstands in Krefeld.
2) Der Verein informiert die Bürger über:
- Symptome akuter Herzerkrankungen
- Maßnahmen bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
- die Einsatzmöglichkeiten von Automatischen-Externen-Defibrillatoren (AEDs)
Die Hemmschwelle des Eingreifens im Ernstfall soll herabgesetzt werden.
3) Die AWI unterstützt ein Defibrillator-Register,
- berät bei der Bereitstellung von Defibrillatoren
- berät bei Standortfragen
- fördert qualitätssichernde Maßnahmen.
4) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Vereinszweck wird verwirklicht
- durch die Aufbringung von Spenden für die Anschaffung von AEDs
- durch begleitende Maßnahmen der Schulung und Logistik.
5) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
1) Die Erfolgsaussichten für eine Wiederbelebung ohne Folgeschäden sind für Gehirn und Herz
in den ersten 3-5 Minuten am Höchsten.
2) Daher sind bei akuter Leblosigkeit unverzüglich geeignete Wiederbelebungsmaßnahmen angezeigt
(aktuelle ERC-Richtlinien zur Reanimation 2010).
3) In vermutet mehr als der Hälfte der Fälle akuter Leblosigkeit liegt Kammerflimmern des Herzens als Ursache
des Herzstillstands vor („elektrischer Unfall").
4) Nur der rechtzeitige Stromstoß (Defibrillation) durch einen Defibrillator kann zum normalen Rhythmus
und ins Leben zurückführen: je früger diese Defibrillation stattfindet, desto wahrscheinlicher kommt es wieder zu
einem geordnetem Eigenrythmus des Herzens!
5) Die Eigenversorgung des Gehirns durch ein wieder geordnet schlagendes Herz übertrifft
die beste Herz-Lungenwiederbelebung mehrfach.
6) Automatische Externe Defibrillatoren ermöglichen seit Jahren, dass auch in der Frühphase nach
dem Herzstillstand und vor Eintreffen des professionellen Rettungsdienstes schon Ersthelfer erfolgreich
die Defibrillation durchführen können, wodurch die Zahl der geretteten plötzlichen Herzstillstände weltweit zunimmt.
7) Für den Geretteten ist es unerheblich, wer den rettenden Stromstoß angewandt hat:
d.h. auch ungeschulte Laien sind dazu erfolgreich in der Lage („public access").
8) Die Geräte geben eine gesprochene Anleitung und weisen zudem auf die
notwendigen Maßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung hin.
9) Im Umkreis von 100 - 200 Metern um den Standort eines „Automatischen Externen Defibrillators"
(AED oder „Defi") können die erforderlichen kurzen Hilfszeiten erreicht werden, sofern
der AED „zu Fuß" abgeholt bzw. durch Dritte herbeigeholt wird.
10) Effektive Wiederbelebung und Frühdefibrillation sollten stets optimal zusammenwirken.
11) Trotz der Sprachunterstützung der AEDs für die Helfer ist eine Schulung
in Wiederbelebungsmaßnahmen unter Einschluß des AED jedermann zu empfehlen.
Beratung/ Service:
1) Die AWI berät Interessenten über Sinn und Ort einer AED-Bereitstellung.
2) Die AWI klärt die logistischen Voraussetzungen:
- MPG Einweisung (Medizinproduktgesetz)
- Kontrollintervalle und Dokumentation
- Austausch von Elektroden und Batterien.
Die bereitstellenden Institutionen erhalten eine Bescheinigung über die Zahl der von der AWI eingewiesenen
und der ausgebildeten Personen.
3) Die Ärzte der AWI stehen für die Nachbesprechungen nach Defi-Einsätzen zur Verfügung.
Die Erfahrungsberichte werden zur Qualitätsverbesserung aufgearbeitet.
1) Die AWI bestätigt die Erfahrungen anderer Untersucher, dass ausreichende Kenntnisse der
Wiederbelebungsmaßnahmen ohne und mit AED-Anwendung auch bisher ungeschulten Laien
vermittelbar sind (s. Pkt. 6). Zeitdauer ca. 1-2 UE pro Person (Theorie und praktische Übungen).
Dies kann auch vor größeren Gruppen stattfinden, wo AED`s angeschafft wurden, z.B. alle
Betriebsmitarbeiter, Vereinsmitglieder u.ä..
Praktische Demonstrationen/Übungen sind dabei ebenfalls durchzuführen.
2) Die Schulungen erfolgen entweder durch autorisierte Mitglieder der AWI oder durch die beteiligten
Hilfsorganisationen (DRK, MHD). Alle bilden nach den aktuellen ERC-Richtlinien aus, die eine
bedeutsame Verbesserung und Erleichterung in der Reanimation darstellen.
3) Selbst bei Fehlen jeglicher unterwiesener Person soll bei akuter Leblosigkeit aber auch dem
zufällig anwesenden ungeschulten Laien der Zugriff auf einen AED möglich sein:
„Einschalten, Bedienungsanleitung hören und den vorgeschlagenen Schritten folgen"!
(„public access"; rechtlich abgesichert)
Bei früher Defibrillation sind Wiederbelebungserfolge auch und gerade dann beobachtet worden.
Update 2014